Island ProTravel Herbst-Winterkatalog 2022-2023

39 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG Mit Ihrer Reiseanmeldung bietet der Kunde IPT Island ProTravel GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder fernmündlich vorge- nommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder, der auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver- pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen ein- steht. Für IPT Island Pro Travel wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro die Buchung und den Preis mit unse- rer Reisebestätigung/Rechnung schriftlich bestätigen. Sämtliche Ab- reden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich verfasst werden. Vereinbarte Sonderwünsche sind in die Reiseanmeldung und -bestätigung aufzunehmen. Enthält die Reisebestätigung Abwei- chungen von der Anmeldung, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin. An dieses neue Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes kommt zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. 2. BEZAHLUNG Bei Vertragsabschluss zahlen Sie bitte 30 % des Reisepreises an, auf- gerundet auf vollen CHF. Soweit den besonderen Kataloghinweisen nicht etwas anderes zu entnehmen ist, empfehlen wir die Zahlung des vollen Reisepreises 6–8 Wochen vor Reisebeginn zu tätigen, aber wir bitten Sie die Zahlung des Gesamtreisepreises bis spätestens 32 Tage vor Reisebeginn zu tätigen – oder bei der Abholung der Reiseunterla- gen in Ihrer Buchungsstelle. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. 3. LEISTUNGEN Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leis- tungsbeschreibung in unserem Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. IPT Island ProTravel GmbH behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sach- lich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor der Buchung informiert wird. Nebenabreden, (Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen einer ausdrücklich schrift- lichen Bestätigung von IPT Island ProTravel GmbH. 4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsab- schluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Ge- samtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die abgeänder- ten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4.2. IPT Island ProTravel GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leis- tungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. IPT Island ProTravel GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätig- ten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder den Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafenge- bühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwi- schen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reise- preises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat IPT Island ProTravel GmbH den Reisenden unverzüglich, spätestens je- doch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. (Preiserhö- hungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig). Bei Preiserhöhun- gen von mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebüh- ren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn IPT Island ProTravel GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat die- se Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung geltend zu machen. 5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZ- PERSONEN 5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Annullation muss schriftlich erfolgen. Ihre Abmeldung wird an dem Arbeitstag wirksam, an dem sie bei uns eingeht. 5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, oder treten Sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, entstehen Stornokosten. Bei der Berechnung dieser Kosten sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleis- tungen berücksichtigt. Die Stornokosten betragen: bis 32 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises, 31-15 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises, 14 - 8 Tage vor Reiseantritt 75% des Reisepreises, 7- 0 Tage vor Reiseantritt 100% des Reisepreises. 5.3. Bis 32 Tage vor Reisebeginn können Sie eine Abänderung Ihrer Reiseanmeldung hinsichtlich des Reisetermines, des Ortes des Reise- antrittes oder der Beförderungsart machen. Dafür werden CH 60.00 pro Person und Umbuchung erhoben. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. Namensänderungen sind jederzeit bis 32 Tage vor Reiseantritt möglich, wobei die Ersatz- person alle in der Reisebestätigung enthaltenen Punkte erfüllen muss. Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 50,00 pro Person. Bis zum Reise- beginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. IPT Island ProTravel GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenste- hen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende IPT Island ProTravel GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. 6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN 6.1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich IPT Island ProTravel GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflich- tung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmun- gen entgegenstehen. 7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH IPT ISLAND PROTRAVEL GMBH 7.1. ... ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchfüh- rung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. IPT Island ProTravel GmbH behält den Anspruch auf den Reisepreis, unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst. 7.2. ... bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der in der je- weiligen Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Die Rücktrittserklärung wird umgehend erklärt und der eingezahlte Reisepreis zurückgezahlt. 7.3. ... bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Rei- se nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten IPT Island ProTravel GmbH deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die im Falle der Durchführung der Reise ent- stehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfer- grenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führen- den Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unter- breitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht. 8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHN­ LICHER UMSTÄNDE Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann IPT Island Pro- Travel GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädi- gung verlangen. IPT Island ProTravel GmbH ist verpflichtet, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, dem Reisenden die Rückreise zu ermöglichen. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 9. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS 9.1. IPT Island ProTravel GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorberei- tung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Rei- seleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäss Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat, die ordnungsgemässe Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen sowie für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. 9.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich dazu eine Beförde- rung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reise- ausschreibung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. 10. GEWÄHRLEISTUNG UND ABHILFE 10.1. Wird die Reise nicht vertragsmässig erbracht, so kann der Rei- sende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. 10.2. Der Reisende kann die Herabsetzung des Reisepreises (Minde- rung) verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiselei- ter, oder falls ein Reiseleiter nicht erreichbar ist, beim Reiseveranstal- ter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar ma- chen. Die Telefon- und Telefaxnummern ergeben sich aus den Rei- seunterlagen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. 10.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Be- stimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmässig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveran- stalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Ver- trages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 10.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündi- gung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveran- stalter nicht zu vertreten hat. 11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG 11. 1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis be- schränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigefügt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 11. 2. Für alle Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrläs- sigkeit beruhen, haftet dieser bei Sachschäden bis CHF 5´000.-. Über- steigt diese Summe den dreifachen Reisepreis, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchst- summe gelten jeweils pro Reisenden und Reise. 11. 3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver- mittelt werden (z. B. fakultative Ausflüge) und die in der Reiseaus- schreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. 11. 4. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationa- ler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vor- schriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Be- schränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 11. 5. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmun- gen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigungen von Ge- päck. 11. 6. Kommt der Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestim- mungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes. 11.7. IPT Island ProTravel GmbH haftet nicht bei Änderungen der Reiseroute aufgrund der Strassenverhältnisse und des Wetters. Insbe- sondere bei Grönlandreisen ist durch das uneinheitliche arktische Klima mit Verspätungen, Annullierung und Abweichung vom Pro- gramm zu rechnen. Für dadurch entstehende Kosten muss der Reisen- de selbst aufkommen. 12. MITWIRKUNGSPFLICHT Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere ver- pflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiselei- tung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 13. AUSSCHLUSS V. ANSPRÜCHEN U. VERJÄHRUNG Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehe- nen Beendigung der Reise gegenüber IPT Island ProTravel GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhal- tung der Frist gehindert worden ist. Massgeblich ist das Datum des Posteinganges bei IPT Island ProTravel GmbH. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach zwei Jahren. 14. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVOR- SCHRIFTEN 14.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staa- tes, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat bzw. die zuständige Botschaft Auskunft. 14.2. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbe- folgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, aus- genommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinfor- mation des Reiseveranstalters bedingt sind. 14.3. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemassnahmen rechtzeitig informieren ggf. sollte ärztlicher Rat zu Trombose- und anderen Gesundheitsrisiken einge- holt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenme- dizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten (z. B. Swiss TPH – Reisemedizinisches Zentrum Basel, Institut für Sozial- und Präventiv- medizin, Uni Zürich UZH) wird verwiesen. 15. VERSICHERUNGEN 15.1. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversi- cherung. Über Einzelheiten können Sie sich bei uns informieren. 15.2. Sofern sich aus der Prospektbeschreibung od. der Reisebestäti- gung nichts anderes ergibt, ist im Reisepreis keine Annullations- und/ oder Rückreiskosten-Versicherung enthalten. 16. ALLGEMEINES 16.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 16.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters. 16.3. Veranstalter: IPT Island Pro Travel GmbH, Gutenbergstrasse 25, 8640 Rapperswil e-mail: memo@islandprotravel.ch , Internet: www.islandprotravel.ch IMPRESSUM Text: Anka Bröcker, Carmen Versemann, Birte Finck, Inken Lundßien, Ralf Peters, Susanne Lex, Claudia Braunschweig, Solveig Hübner, Madelaine Krüsi, Sharleen Spörri, Marianne Wittwer. Bildquellen: Wir bedanken uns für die Unterstützung unserer Partner und vieler Fotografen u. a. Andreas Clematide, Arctic Adventures, Hau- kur Thor Gunnarsson, Anka Bröcker, Marianne Wittwer, Anja Schepers, Torsten Henn, Vladimir Tisma, Peter Vogel, Emil Thor Sigurdsson, THORIR N.K., www.iceland.is , Fotolia, Adobe Stock, Sensay/photocase, Björgvin Hilmarsson, Peter Fabel. Gestaltung: Wehmeyer+Heinrich, Hamburg; Druck: Saxoprint, Schweiz, Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung von Island ProTravel GmbH, Schweiz Stand: Juli 2022. Änderungen vorbehalten.

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