Iceland ProCruises Katalog Schweiz 2024

51 ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN VON ICELAND PROCRUISES GMBH, SCHWEIZ Diese Allgemeinen Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und Iceland ProCruises GmbH (nachfolgend Iceland ProCruises genannt). 1. ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG Mit Ihrer Reiseanmeldung bietet der Kunde Iceland ProCruises den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Bucht der Kunde die Reise auch für weitere Teilnehmer, so steht der Kunde für die Verpflichtungen der anderen Teilnehmer wie für seine eigenen ein, dies betrifft insbesondere die Bezahlung sämtlicher gebuchter Leistungen. Der Vertrag wird durch die vorbehaltlose Bestätigung durch Iceland ProCruises oder Ihrer Buchungsstelle abgeschlossen. Nebenabreden und Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie in der Bestätigung ausdrücklich akzeptiert werden. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin. In diesem Falle ist die Reisebestätigung ein (neues) Angebot von Iceland ProCruises und an dieses neue Angebot ist Iceland ProCruises 10 Tage gebunden. Der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes kommt zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, z.B. per E-Mail, telefonisch oder auch Bezahlung der Anzahlung. 2. BEZAHLUNG Bei Vertragsabschluss sind 30 % des Reisepreises (aufgerundet auf ganze CHF) innert 10 Tagen zur Zahlung fällig. Die Schlusszahlung muss spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Bei Buchungen weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort zahlbar. Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt. – Vorbehalten bleiben allfällig besondere Zahlungsbedingungen, welche bei der jeweiligen Katalogbeschreibung resp. auf der entsprechenden Webseite zu finden sind. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder der Restzahlung berechtigt Iceland ProCruises, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Reiseleistungen zu verweigern. In diesem Falle wird die Reise als annulliert betrachtet und die Stornokosten nach Ziffer 6.2 werden zur Zahlung fällig. Wenn Sie die Reise bei einem Reisebüro buchen, kann die Buchungsstelle für Beratung und Reservierung und weitere Tätigkeiten ein entsprechendes Entgelt verlangen, welches zusätzlich zum Reisepreise zu bezahlen ist. 3. LEISTUNGEN Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Katalog, resp. der Website sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Preise für die Arrangements verstehen sich pro Person in Schweizer Franken. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise bezogen auf das Datum des Reisebeginns massgebend. Die Angaben auf der Website von Iceland ProCruises sind keine verbindlichen Angebote. Massgebend sind die im Zeitpunkt der Buchung publizierten Angaben. Iceland ProCruises behält sich das Recht vor, die Angaben auf der Website zu ändern. Sollten Sie aufgrund der Prospektbeschreibung eine Reise buchen, deren Beschreibung, Leistungen oder Preise zwischenzeitlich geändert worden sind, so orientiert Sie Ihre Buchungsstelle darüber vor Vertragsabschluss. Änderungen von Prospektausschreibungen bleiben vorbehalten. Iceland ProCruises macht Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass aufgrund der Wetterverhältnisse, nautischen Bedingungen usw. die Rundreise in Gegenrichtung erfolgen kann oder die Häfen in anderer Reihenfolge angelaufen werden usw. Insbesondere bei Grönlandreisen ist durch das uneinheitliche arktische Klima mit Verspätungen und Abweichung vom Programm zu rechnen. Der Kapitän entscheidet über die Reiseroute usw. in alleiniger Verantwortung. Gemäss gesetzlicher Bestimmungen orientiert Iceland ProCruises über den Namen der ausführenden Fluggesellschaft, sofern Sie bei uns ein «Fly and Cruise»-Arrangement gebucht haben, sobald diese feststeht. Iceland ProCruises behält sich das Recht vor, eine namentlich genannte Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft zu ersetzen. In diesem Falle wird Ihnen der Name der neuen Fluggesellschaft sobald als möglich mitgeteilt. 4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN Sie sind verpflichtet, anlässlich der Buchung Ihren Namen und die Namen der Mitreisenden wie in den für die Reise verwendeten Personalausweisen (Pass usw.) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten, insbesondere auf dem Flugschein nicht mit den Namen auf dem Personalausweis überein, kann Ihnen die Reiseleistung, z.B. durch die Fluggesellschaft oder Schifffahrtsgesellschaft verweigert werden, oder es entstehen Kosten für die Neuausstellung des Tickets. In diesem Falle werden nicht bezogene Leistungen nicht rückvergütet. Gleichfalls kann Ihnen die Einreise ins Destinationsland (oder den Transit) verweigert werden. Den Anweisungen der Schiffsbesatzung, insbesondere beim Ein- und Ausschiffen, Ausflügen mit Zodicas usw. ist Folge zu leisten. 5. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN 5.1. Iceland ProCruises behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände, behördliche Massnahmen, neue gesetzliche Bestimmungen, Streiks usw. dies erfordern. Iceland ProCruises orientiert Sie über solche Änderungen und deren Auswirkung auf den Reisepreis. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die abgeänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 5.2. Iceland ProCruises kann die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich Treibstoffzuschläge) oder der Erhöhung resp. neu eingeführten Abgaben oder Gebühren für bestimmte Leistungen, wie Ein- und Ausschiffungsgebühren, Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird Iceland ProCruises den Reisenden spätestens 22 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. 5.3. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% oder im Fall einer wesentlichen Vertragsänderung (d.h. einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung) ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Iceland ProCruises in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Solle die Ersatzreise günstiger sein, wird der Preisunterschied rückerstattet. Der Reisende hat diese Rechte innert 5 Tage nach der Erklärung von Iceland ProCruises über die Preiserhöhung bzw. wesentliche Vertragsänderung geltend zu machen. Sollten Sie innert dieser Frist Iceland ProCruises resp. Ihre Buchungsstelle nicht über Ihren Entscheid orientieren, stimmen Sie der Programmänderung resp. der Änderung einzelner Vertragspunkte oder/und Preiserhöhung zu. 6. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZPERSONEN 6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Annullation muss per E-Mail, schriftlich oder persönlich bei Iceland ProCruises oder Ihrer Buchungsstelle erfolgen. Ihr Rücktritt wird an dem Arbeitstag wirksam, an dem er bei uns resp. Ihrer Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten eingeht. Bei Abmeldungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen (im Kanton Zürich, Schweiz) und ausserhalb der normalen Bürozeiten ist der nächste Arbeitstag massgebend. 6.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, oder treten Sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, entstehen Stornokosten. Bei der Berechnung dieser Kosten sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Stornokosten betragen: bis 41 Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises, 41–28 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises, 27–14 Tage vor Reiseantritt 90% des Reisepreises, 14–0 Tage vor Reiseantritt, no-show 100% des Reisepreises. Bei Namensänderungen gebuchter Reiseteilnehmer müssen die Reisedokumente neu ausgestellt werden. Bei «Fly and Cruise» kann es sein, dass die Fluggesellschaft die Namensänderung als Stornierung des Fluges mit Neuanmeldung behandelt. Wir verrechnen Ihnen bei Namensänderungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- und im Falle von «Fly and Cruise» zusätzlich die von der Fluggesellschaft geltend gemachten Kosten. Umbuchungen wie andere Reisedaten, andere Ort des Reisebeginns usw. werden als Annullierung mit Neuanmeldung behandelt. Sollte die Änderung nur geringfügige Kosten verursachen, werde nur diese in Rechnung gestellt. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung, welche die Stornokosten im Falle eines versicherten Ereignisses gemäss den Versicherungsbedingungen übernimmt. 7. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN 7.1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises oder der nicht bezogenen Reiseleistungen. Iceland ProCruises wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Iceland ProCruises kann für diese Tätigkeit eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen. 7.2. Muss der Reisende aus zwingenden Gründen (z. B. infolge Unfalls oder Krankheit) die Reise abbrechen, so wird die Reiseleitung resp. der Leistungserbringer im Rahmen des Üblichen bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Allfällige Zusatzkosten für die Rückreise usw. gehen zu Lasten den Reisenden. 8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH ICELAND PROCRUISES GMBH VOR REISEBEGINN 8.1. Iceland ProCruises kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der in der jeweiligen Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts wird der bezahlte Reisepreis zurückbezahlt (Versicherungsprämien werden nicht zurückbezahlt resp. bleiben geschuldet). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 8.2. Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen aller Art oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann Iceland ProCruises die Reise absagen. In diesem Fall zahlen wir den bezahlten Reisepreis zurück (Versicherungsprämien werden nicht rückerstattet resp. bleiben geschuldet). Weitergehende Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen. Bei unserem Entscheid, ob eine Reise durchgeführt werden kann oder nicht, ziehen wir die Empfehlungen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei und prüfen, ob eine konkrete Gefährdung der Reise resp. der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Reise besteht. Im Falle einer konkret bestehenden Gefährdung oder einer zukünftigen möglichen konkreten Gefährdung behalten wir uns das Recht vor, die Reise abzusagen. 8.3. Iceland ProCruises kann einen Teilnehmer ohne Einhaltung einer Frist von der Reise ausschliessen, wenn der Reisende sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Iceland ProCruises behält den Anspruch auf den Reisepreis. In diesem Fall sind die Stornokosten gemäss Ziffer 6.2 zu bezahlen. Vorbehalten bleiben weitere Schadenersatzforderungen. 9. WENN SIE ETWAS ZU BEANSTANDEN HABEN Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen oder Leistungsausfällen seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. In den Reiseunterlagen finden sich weitere Angaben, wie im Falle von Leistungsstörungen oder Ausfällen vorzugehen ist. Der Reisende ist gehalten, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Reiseleitung, der Leistungserbringer resp. Iceland ProCruises werden im Rahmen der vereinbarten Leistungen bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen. Iceland ProCruises kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert oder der Mangel aufgrund Höherer Gewalt eingetreten ist. Sollte innert dieser Frist keine Abhilfe erfolgen oder diese ungenügend sein, so lassen Sie sich Ihre Beanstandung durch die Reiseleitung und wenn eine solche nicht besteht resp. nicht erreichbar ist, durch den Leistungserbringer bestätigen. Diese sind nicht berechtigt, im Namen von Iceland ProCruises Forderungen usw. anzuerkennen. Diese Bestätigung ist für die Geltendmachung allfälliger Forderungen gegenüber Iceland ProCruises wichtig. Handelt es sich um einen wesentlichen Mangel, welcher nicht beseitigt worden ist, können Sie im Rahmen der gebuchten Leistungen selber für Abhilfe sorgen. Die entsprechenden Auslagen werden Ihnen im Rahmen dieser Allgemeinen Reisebedingungen und den anwendbaren Gesetzesbestimmungen rückvergütet. Ist keine Abhilfe oder Selbstabhilfe möglich und ist die Fortführung der Reise nicht zumutbar, wird Ihnen die Reiseleitung, der Leistungserbringer oder Iceland ProCruises bei der Rückreise zum Ort des Beginns der ersten Iceland ProCruises Reiseleistung behilflich sein. Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen, usw. gegenüber Iceland ProCruises geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Forderung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich Iceland ProCruises unterbreiten. Ihrer Forderung sind die Bestätigung der Reiseleitung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie die Mängel oder den Schaden usw. nicht gemäss dieser Ziffer anzeigen und bestätigen, dann verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte, wie z.B. das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages, Schadenersatz, usw. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich gegenüber Iceland ProCruises geltend gemacht haben. Vorbehalten bleibt die Regelung betreffend Fluggepäck (nachfolgend). Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung sind unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine Schadenanzeige oder eine verspätet Schadenanzeige gemacht wird. Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher Rechte verlustig. 10. HAFTUNG VON ICELAND PROCRUISES GMBH Iceland ProCruises haftet im Rahmen der anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen sowie nationalen Gesetzen. Die Haftung für Aufwendungen im Rahmen berechtigter Selbsthilfe ist auf den doppelten Reisepreis/Person beschränkt, vorbehalten bleiben die Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen und anwendbaren Gesetze. 11. BESCHRÄNKUNG UND AUSSCHLUSS DER HAFTUNG VON ICELAND PROCRUISES GMBH 11.1. Die Haftung von Iceland ProCruises für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den zweifachen Reisepreis/Person beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigefügt worden ist. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze und nationale Gesetze sowie diese Allgemeinen Reisebedingungen. 11.2. Sollten auf Leistungen von Iceland ProCruises internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze oder nationale Gesetze zur Anwendung kommen, welche die Haftung ausschliessen oder einschränken, so haftet Iceland ProCruises nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Dies betrifft insbesondere anwendbare Bestimmungen zur Seeschifffahrt und – sofern der Lufttransport Teil der Leistungspflichten von Iceland ProCruises ist – die Bestimmungen zur internationalen und nationalen Beförderung von Personen im Luftverkehr. 11.3. Iceland ProCruises haftet nicht, wenn der Schaden aufgrund von Versäumnissen des Kunden, unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Versäumnisse Dritter, welche an der Vertragserfüllung nicht beteiligt sind, oder trotz aller gebotener Sorgfalt seitens des Iceland ProCruises, der Leistungserbringer, Vermittler oder infolge höherer Gewalt entstanden ist. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht, Pflicht zum Ersatz immaterieller Schäden, Frustrationsschäden, Entschädigung für Selbstabhilfe, usw. von Iceland ProCruises ausgeschlossen. 11.4. Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels und auf dem Schiff sind Wertgegenstände, usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug, offen in Zodiacs usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten usw. haften wir nicht. 11.5. Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrations- schäden usw. haftet Iceland ProCruises nicht. 11. 6. Iceland ProCruises haftet nicht für Fremdleistungen, welche nur vermittelt worden sind (z. B. fakultative Ausflüge) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremd- leistungen gekennzeichnet werden. Wenn der Kunde während der Reise bei Drittunternehmen Ausflüge usw. bucht, schliesst er mit diesen Unternehmen direkt die Verträge ab. Iceland ProCruises ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und haftet nicht für die Vertragserfüllung. 12. AUSSERVERTRAGLICHE UND QUASI-VERTRAGLICHE HAFTUNG VON ICELAND PROCRUISES Die ausservertragliche und quasi-vertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und internationalen Abkommen. Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen. Die ausservertragliche und/oder quasi-vertragliche Haftung kann keine weitergehende Haftung begründen als die vertragliche Haftung gemäss diesen Allgemeinen Reisebedingungen. 13. VERJÄHRUNG Sämtliche Forderungen verjähren innert eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Vorbehalten bleiben kürzere Verjährungsfristen in den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen oder nationalen Gesetzen resp. längere, vertraglich nicht abänderbare Verjährungsfristen. 14. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITS- VORSCHRIFTEN 14.1. Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität vor der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann. Dabei geht Ihre Buchungsstelle davon aus, dass keine Besonderheiten wie Doppelbürgerschaft, Staatenlosigkeit usw. vorliegen. Wenn Sie als Bürger eines Schengen Staates von einem Schengen Staat in einen anderen Schengen Staat einreisen, werden in der Regel keine systematischen Kontrollen der Reisepapiere vorgenommen. Gleichwohl müssen Sie sich jederzeit mit den vorgeschriebenen Reisepapieren ausweisen können. Das heisst, Sie haben den vorgeschriebenen Personalausweis jederzeit mit sich zu führen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. 15. GEPÄCKBESTIMMUNGEN Ihre Buchungsstelle wird Sie über die allgemeinen Gepäckbestimmungen informieren oder Sie finden diese Informationen in den Reiseunterlagen. Einige Fluggesellschaften verlangen für Reisegepäck eine zusätzliche Gebühr, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Auch für Übergepäck, Surfbretter, Golfsäcke, usw. können zusätzliche Kosten anfallen. Unter Umständen werden solche Gepäckstücke nur auf Voranmeldung transportiert. Für diese Anmeldung sind Sie selber besorgt. 16. SICHERSTELLUNG Iceland ProCruises ist Teilnehmerin des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche garantiert Ihnen die Sicherstellung der im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge. Detaillierte Angaben finden Sie hier: www.garantiefonds.ch 17. VERSICHERUNGEN 17.1. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Annullierungs- kosten-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekrankenversicherung. Über Einzelheiten können Sie sich bei uns oder Ihrer Buchungsstelle informieren. 17.2. Sofern sich aus der Prospektbeschreibung oder der Reisebestätigung nichts anderes ergibt, ist im Reisepreis keine Annullations- und/ oder Rückreiskosten-Versicherung enthalten. 18. DATENSCHUTZ 18.1. Ihre Daten: Ihre Buchungsstelle und wir benötigen von Ihnen und den Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Ihre schweizerische Buchungsstelle und wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Wir sind verpflichtet, Ihre Daten sicher aufzubewahren und speichern sie in der Schweiz. 18.2. Übermittlung an Leistungsträger und Behörden: Wir werden Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl wir wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Unterkunftsbetriebe und bei Flugreisen die PNR: Passanger Name Record. 18.3. Besonders schützenswerte Personendaten: Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass Sie uns besonders schützenswerte Personendaten übermitteln. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches u.U. auf die Religionszugehörigkeit oder Gesundheitszustand geschlossen werden. Solche Daten werden in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen. 18.4. Informationen über unsere Angebote/Programme: Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst bei Iceland ProCruises GmbH, Baarerstr. 21, 6300 Zug, Schweiz abzubestellen. 18.5. Durchsetzung von Rechten: Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat. 19. BUCHUNGEN ÜBER UNSERE WEBSITE Wenn Sie Ihre Reise über unsere Webseite buchen, kommen zusätzlich die auf der Website aufgeschaltete Datenschutzbestimmung zur Anwendung. 20. FRAGEN ZUM DATENSCHUTZ Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten nehmen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich bitte an Iceland ProCruises GmbH, Baarerstr. 21, 6300 Zug, Schweiz. 21. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND 21.1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Iceland ProCruises ist schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand von Iceland ProCruises ist der Firmensitz in Zug. 21.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. 21.3. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten unter Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen oder internationale Abkommen. 22. REISEVERANSTALTER Anschrift und Sitz der Vertriebsstelle Iceland ProCruises GmbH (IPC) Island ProTravel GmbH Schulweg 7 Gutenbergstrasse 25 6317 Oberwil b. Zug CH-8640 Rapperswil Schweiz Schweiz memo@islandprotravel.ch

RkJQdWJsaXNoZXIy MjIyNDg=