1. VERTRAGSABSCHLUSS
1.1    Mit der vorbehaltlosen Bestätigung Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und IPT Island ProTravel GmbH ein Vertrag zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (einschliesslich dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und IPT Island ProTravel GmbH (nachfolgend IPT) wirksam. Wir möchten Sie deshalb bitten, die nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig zu lesen.
1.2    Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen finden auf alle von IPT im eigenen Namen angebotenen Leistungen Anwendung. Nur-Flugtickets, Mietwagen sowie Fährpassagen werden ausschliesslich vermittelt und Sie schliessen den Vertrag direkt mit den entsprechenden Unternehmen ab. Es kommen deren Allgemeine Geschäftsbedin- gungen zur Anwendung.
1.3    Anmeldung
Bei Ihrer Anmeldung sind die Namen der Reisenden entsprechend dem für die Reise verwendeten Personaldokument (Pass, Identitätskarte) anzugeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten (z.B. Flugschein) nicht mit den Namen im verwendeten Personaldokument überein, kann Ihnen die Einreise ins Destinationsland oder für den Transit verweigert werden. Auch Fluggesellschaften und andere Leistungserbringer verweigern in solchen Fällen ihre Leistungen.
Wenn Sie weitere Reiseteilnehmer anmelden, so stehen Sie für deren Verpflichtungen wie für Ihre eigenen ein, dies betrifft insbesondere die Bezahlung des Reisepreises.
IPT macht Sie darauf aufmerksam, dass für Ihre Reise staatliche Schutz- und Hygienekonzepte bestehen können, welche zu befolgen sind. Gleiches gilt für Schutz- und Hygienekonzepte von Leistungserbringern.
Prospekte, Preislisten, Internetseiten sind keine verbindlichen Angebote. IPT behält sich das Recht, diese jederzeit zu ändern. IPT wird Sie diesfalls vor Vertragsabschluss ent- sprechend orientieren.
1.4    Sonderwünsche
Sonderwünsche werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von der Buchungsstelle oder IPT vorbehaltlos schriftlich oder per E-Mail bestätigt worden sind.

2.    PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1    Preise

Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ergibt sich aus dem IPT Katalog bzw. aus der dem Katalog beigefügten Preisliste oder dem für Sie erstellten Reisevorschlag. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich Preise pro Person in Schweizer Franken.
2.2    Bearbeitungsgebühren
Für individuelle Anpassungen von Pauschalreisen sowie für Reservationen ausserhalb von Pauschalarrangements erhebt IPT eine Bearbeitungsgebühr. Bei einer Buchung unter einem Wert von CHF 500.– pro Person beträgt die Bearbeitungsgebühr CHF 80.– pro Person. Bei Buchungen über CHF 500.– wird keine Bearbeitungsgebühr verrechnet.
2.3    Anmeldung über Ihrer Buchungsstelle, Buchungs- und Bearbeitungsgebühren
Wenn Sie über Ihre Buchungsstelle Leistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen buchen, so schliessen Sie die Verträge mit den betreffenden Unternehmen ab. In diesen Fällen ist IPT nicht Ihr Vertragspartner und nicht für die korrekte Vertragserfüllung verantwortlich.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt/Ausschreibung oder Reisevorschlag erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation erheben kann. Ihre Buchungsstelle wird Sie entsprechend informieren.
2.4    Anzahlung und Restzahlung
Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Arrangementpreises zu leisten. Bei Arrangements mit Frühbucherrabatt oder bei Buchungen mit Linienflugtickets, die bei Buchung ausgedruckt werden müssen, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Buchung zu bezahlen. Die Restzahlung ist 45 Tage vor Abreise fällig.
Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt IPT, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Reiseleistung zu verweigern und die Annullierungskosten gemäss Ziff. 6 geltend zu machen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang der Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt, jedoch nicht früher als 28 Tage vor Abreise.
2.5    Kurzfristige Buchung
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 46 Tage vor Abreise, so ist unmittelbar bei Erhalt der Buchungsbestätigung der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung kommt Ziffer 2.4 Absatz 2 zur Anwendung.
2.6    Falsch überwiesene Beträge
Bei falsch überwiesenem Rechnungsbetrag und infolgedessen nötiger Rückzahlung, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.– pro Überweisung verrechnet.
2.7    Preiserhöhung
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass IPT nach Vertragsabschluss die Preise erhöhen muss. Solche Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
a)    der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
b)    neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren
(z. B. Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren)
c)    Wechselkursänderungen
d)    staatlich verfügte Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer)
IPT wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des gesamten Reisepreises, so haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. IPT wird Ihnen in diesem Fall den bereits bezahlten Reisepreis zurückerstatten.
Sie können aber stattdessen auch eine von IPT vorgeschlagene Ersatzreise buchen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Den Preisunterschied zwischen der von Ihnen ursprünglich gebuchten Reise und der billigeren Ersatzreise, erstatten wir Ihnen zurück.

3.    PROGRAMM UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN
IPT behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen vor Abreise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Dies kann namentlich der Fall sein, wenn die Änderungen auf höhere Gewalt, Umwelt- einflüsse, Naturereignisse, behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die IPT nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Selbstverständlich bemühen wir uns, Sie so früh wie möglich über solche Änderungen zu informieren. Sollte die erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung zu einer wesentlichen Vertragsänderung führen, haben Sie die unter Ziffer 2.5 aufgeführten Rechte.

4.    NICHTDURCHFÜHRUNG EINER REISE
4.1    Gründe, die bei Ihnen liegen
IPT ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall werden Ihnen die Annullierungs- kosten nach Ziffer 5 verrechnet.
4.2    Mindestteilnehmerzahl
Beteiligen sich an einer Reise weniger Personen als die im IPT Katalog vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann die Reise bis spätestens 3 Wochen vor dem festgeleg- ten Reisebeginn abgesagt werden. Der bezahlte Reisepreis wird Ihnen zurückbezahlt oder Sie nehmen an einer Ersatzreise (Ziffer 2.7 letzter Absatz) teil. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
4.3    Reiseabsage aufgrund höherer Gewalt und anderer objektiver Umstände
Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Massnahmen, Naturereignisse, Streiks und andere objektive Umstände können IPT zwingen, die Reise abzusagen. Sie haben Anrecht auf Rückerstattung des Reisepreises oder können an einer von IPT vorgeschlagenen Ersatzreise teilnehmen (Ziffer 2.7 letzter Absatz).

5.    RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN UND ÄNDERUNGEN DURCH DEN KUNDEN
5.1    Mitteilung an Ihre Buchungsstelle
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung oder Umbuchung Ihrer gebuchten Reise wünschen, müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
5.2    Bearbeitungsgebühren
IPT erhebt für Annullierungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.– pro Person. Bei Umbuchungen und Änderungen wird die Bearbeitungsgebühr nach Aufwand berechnet, jedoch mindestens CHF 80.– pro Person. Hinzu kommen noch eventuelle Telefon- und Faxgebühren sowie von Leistungserbringern verrechnete Kosten.
Diese Bearbeitungsgebühren werden in der Regel nicht durch eine allfällige Annullierungskostenversicherung gedeckt
Änderungen und Umbuchungen während der Annullierungsfristen werden als Annullierung mit Neuanmeldung behandelt.
5.3    Annullierungskosten
Soweit keine anderslautenden Annullierungsbestimmungen vereinbart worden sind, kommen die folgenden Regelungen zur Anwendung: Bei der Annullierung von Linienflügen bezahlen Sie lediglich die Bearbeitungsgebühren, solange das Ticket nicht ausgestellt (gedruckt) worden ist. Nach der Ticketausstellung gelten die besonderen Annullationsbestimmungen der Fluggesellschaft, welche 100% des Ticketpreises betragen können.
Bei allen übrigen Reservationen werden Ihnen die nachfolgenden Annullierungskosten in Prozenten des Arrangementpreises verrechnet:
-    bis 32 Tage vor Reiseantritt 30%
-    31 bis 15 Tage 60%
-    14 bis 0 Tage und Fernbleiben ohne Abmeldung (no show) 100%
Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle.
Bei Annullationen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
5.4    Annullierungskostenversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung. Für die Leistungen der Versicherungsgesellschaft ist ausschliesslich die Versicherungspolice massgebend.

6.    PROGRAMM- UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN WÄHREND DER REISE
IPT behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leis- tungen nach Reiseantritt zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Dies kann namentlich der Fall sein, wenn die Änderungen auf höhere Gewalt, Natur- ereignisse, behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die IPT nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. IPT wird bemüht sein, angemessene Ersatzleistungen zu erbringen. IPT ist von Pflicht eine angemessene Ersatzleistung zu erbringen befreit, wenn der Reisemangel auf höhere Gewalt zurückzuführen ist oder die Abhilfe unverhältnismässige Aufwand oder Kosten erfordert.

7.    BEANSTANDUNGEN DURCH DEN KUNDEN
7.1    Mängel der Reise
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, so müssen Sie dies unverzüglich der Reiseleitung oder dem örtlichen Leis- tungsträger (Hotel, Autovermietung, usw.) bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für IPT verursachen oder auf höhere Ge- walt zurückzuführen sein, darf IPT die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.
7.2    Abhilfe und Mängelbestätigung
Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe möglich ist und es sich um schwerwiegende Mängel handelt, sind Sie berechtigt, selber für Abhilfe zu sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen durch IPT gegen Beleg ersetzt, vorbehält- lich die Regelung betreffend höherer Gewalt resp. übermässiger Aufwand oder Kosten (Ziffer 6 und 7.1). Voraussetzung jeglicher Geltendmachung von Ersatzansprüchen ist aber, dass Sie die Mängel schriftlich von der IPT Reiseleitung oder vom örtlichen Leistungsträger bestätigen lassen. Um Schwierigkeiten bei der Schadenregulierung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich in jedem Fall vor dem Treffen einer Entscheidung mit dem verantwortlichen Reiseveranstalter IPT (Telefon +41 (0)43 497 04 814) in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu vereinbaren. Ist die Fortsetzung der Reise aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie sich unver- züglich mit IPT in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
7.3    Anmeldung von Forderungen
Ihre Beanstandungen und die Bestätigung der Reiseleitung bzw. der örtlichen Leistungsträger müssen Sie Ihrer Buchungsstelle bis spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise schriftlich einreichen. Halten Sie diese Bedingungen nicht ein, so erlöschen sämtliche Rechte, insbesondere auf Minderung und Schadenersatz.
7.4    Fluggepäck
Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine Schadenanzeige oder verspätet gemacht wird.
Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher Rechte verlustig.

8.    HAFTUNG
8.1. Allgemein
IPT vergütet Ihnen bei nachweislichen Minderleistungen die Differenz zum Wert der vereinbarten Leistungen, soweit es unserer Reiseleitung oder dem Leistungsträger (z. B. Hotel, Mietwagenfirma usw.) nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleich- wertige Ersatzleistung zu erbringen und uns an der Minderleistung ein Verschulden trifft. Diese Haftung beschränkt sich auf höchstens den Reisepreis und den unmittel- baren Schaden. Vorbehalten bleiben die Regelungen betreffend höherer Gewalt und übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand.
8.2    Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse
Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfül- lung des Vertrages, so gelten diese Beschränkungen und Ausschlüsse zu Gunsten von IPT. Insoweit haftet IPT nur im Rahmen dieser internationalen Abkommen oder natio- nalen Gesetze.
8.3    Haftungsausschlüsse
IPT haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Ver- trages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a)    auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b)  auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten                       Leistungen nicht beteiligt ist
c)   auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches IPT, der Vermittler oder Leistungs- träger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht    vorhersehen oder abwenden konnte.
d)   schlechte Wetterverhältnisse
8.4    Personenschäden
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw. während der Reise übernimmt IPT die Haftung nur, sofern diese Schäden von IPT oder einem von uns beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht worden sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze (siehe Ziff. 8.2) sowie vorliegende Allgemeine Ge- schäftsbedingungen.
8.5    Sach- und Vermögensschäden
Bei anderen Schäden, d.h. nicht Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von IPT auf maximal den zweifachen Reisepreis/Person je Reisenden beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die anwendbaren internationalen Abkommen, die auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetze und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.
8.6    Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden
Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. haftet IPT nicht.
8.7    Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung, Handys usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Smartphone und andere elektronische Geräte usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände, usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug, usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen.
Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Smartphone und andere elektronische Geräte usw. haften wir nicht.
8.8    Car-, Zug-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen, usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
8.9    Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). IPT ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Es handelt sich auch um Fremdleistungen, auch wenn Sie diese bei einem unserer Vertreter vor Ort buchen.
8.10    Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen und internationalen Abkommen. Bei anderen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis/Person je Reisen- der beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze, nationale Gesetze oder diese Allgemeinen Vertrags- und Reise- bedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen. Die ausser- vertragliche Haftung kann keine weitergehende Haftung als die vertragliche Haftung begründen.
8.11    Reiseversicherungen
Wir möchten Ihnen in jedem Fall empfehlen, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, z. B. für Unfall und Krankheit, Reisegepäck, Extra-Rückreise usw. Ihre Buchungsstelle berät Sie gerne.

9.    EINREISE-, VISA- UND GESUNDHEITS- VORSCHRIFTEN
9.1  Für alle Schweizer, EU- und EFTA BürgerInnen gelten bei Drucklegung die folgenden Pass- und Visabestimmungen:
–    Island, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland:
      3 Monate über das Rückreisedatum gültiger Reisepass oder ID
–    Grönland, Färöer und alle Schiffsreisen:
      6 Monate über das Rückreisedatum gültiger Reisepass
Es können je nach Land besondere Gesundheitsbestimmungen bestehen, die jederzeit ändern können. Erkundigen Sie sich vor Abreise bei den zuständigen Stellen.
Die Bürger anderer Staaten sind verpflichtet, sich bei der Buchungsstelle oder beim ent- sprechenden Konsulat über die geltenden Bestimmungen zu erkundigen.
9.2    Verantwortung für Einhaltung
Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Visa- und Gesundheits- vorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. IPT möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass bei einer allfälligen Einreiseverweigerung evtl. zusätzliche Rückreisekosten von Ihnen zu übernehmen sind.

10.    OMBUDSMAN
10.1  Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und IPT oder dem Reisebüro, bei dem Sie Ihre Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
10.2    Die Adresse des Ombudsmans lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, CH-8038 Zürich

11.    REISEGARANTIE
Wir sind als Reiseveranstalter Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reise- branche und welcher Ihnen die im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschal- reise einbezahlten Beträge sicherstellt. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch.

12.    DATENSCHUTZ
12.1    Ihre Daten
Ihre Buchungsstelle und wir benötigen von Ihnen und den Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Ihre schweizerische Buchungsstelle und wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Wir sind verpflichtet, Ihre Daten sicher auf- zubewahren und speichern sie in der Schweiz.
12.2    Übermittlung an Leistungsträger und Behörden
Wir werden Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht.
Sowohl wir wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Flugreisen oder Ferienwohnungsvermieter und Hoteliers.
12.3    Besonders  schützenswerte Personendaten
Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass wir besonders schützenswerte Personendaten erheben müssen. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches u.U. auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.
12.4    Informationen über unsere Angebote/Programme
Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst bei IPT unter +41 (0)43 497 04 81 abzubestellen.
12.5    Durchsetzung von Rechten
Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.
12.6    Fragen zum Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten nehmen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich bitte an memo@islandprotravel.ch.

13.    ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
13.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und IPT Island ProTravel GmbH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Rapperswil.
13.2 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten unter Vorbehalt von vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen oder internationale Abkommen.

Verantwortlicher Reiseveranstalter:
IPT Island ProTravel GmbH
Gutenbergstrasse 25
8640 Rapperswil - Jona                                
Telefon +41 (0)43 497 04 81

Stand dieser Bedingungen ist Januar 2021. Änderungen vorbehalten

Die druckbare Version als PDF-Datei finden Sie hier